BEG-Reform 2026: Was sich bei der Förderung ändert

Neue BEG-Richtlinien seit Juli 2026

Am 21. Juli 2026 sind die reformierten Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Das System bleibt in seinen Grundzügen erhalten. Die Bundesregierung hat aber einzelne Bausteine angepasst, damit die Förderung gezielter, wirtschaftlicher und sozial ausgewogener wirkt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat dazu auch die FAQ zur BEG überarbeitet. Sie sind online abrufbar. Wer in Hamburg oder im Umland saniert, kann die Bundesförderung wie überall in Deutschland nutzen.

Heizungstausch: sozialer, aber auch schlanker

Bei der Heizungsförderung bleibt es bei einer Grundförderung von maximal 30 Prozent, ergänzt durch Boni. Der Einkommensbonus wird künftig gestaffelt, außerdem gibt es einen Familienzuschlag. Haushalte mit geringerem Einkommen und Familien sollen dadurch stärker profitieren. Gleichzeitig sinken die förderfähigen Ausgaben schrittweise. Das gilt auch für den Klimageschwindigkeits-Bonus. Boni für bestimmte Technologien laufen aus, weil sich diese am Markt etabliert haben. Wer einen Heizungstausch plant, sollte daher die Förderbedingungen vor der Beauftragung genau prüfen und nicht unnötig lange warten.

Weitere Sanierungsmaßnahmen und Mehrfamilienhäuser

Für andere Effizienzmaßnahmen bleibt die Grundförderung bei 15 Prozent plus Boni. Neu ist ein Bonus für Worst-Performing-Buildings, also Gebäude mit dem schlechtesten energetischen Standard. Besitzer unsanierter Altbauten können davon besonders profitieren. Der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist nun an höhere Anforderungen geknüpft. Bei Mehrfamilienhäusern werden die förderfähigen Ausgaben wie bei der Heizungsförderung schrittweise gesenkt.

Auch die systemische Förderung wird angepasst. Der Bonus für serielles Sanieren wird ausgeweitet und besser mit dem Bonus für Worst-Performing-Buildings verknüpft. Zudem rückt das nachhaltige Bauen stärker in den Fokus.

Was Eigentümer, Käufer und Verkäufer jetzt tun sollten

Die konkreten Fördersätze und Fristen stehen in den Richtlinien und in den FAQ. Eigentümer sollten ihr Vorhaben anhand dieser Unterlagen prüfen oder eine Energieberatung nutzen. Käufer älterer Häuser können die Sanierungskosten genauer kalkulieren, wenn sie die neuen Boni berücksichtigen. Verkäufer können mit einem vorhandenen Sanierungsfahrplan die Chancen auf Förderung für Interessenten besser darstellen. Fragen zu den Programmen beantworten die jeweiligen Fördermittelgeber.

Quelle: Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste (dena) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, 16.09.2026

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