Bauen in Deutschland ist teuer. Ein Teil der Kosten entsteht dabei nicht durch Gesetze, sondern durch technische Normen und Komfortstandards, die sich über viele Jahre angesammelt haben. Genau hier setzt der sogenannte Gebäudetyp E an. Ende Oktober hat das Bundesjustizministerium in enger Abstimmung mit dem Bauministerium einen neuen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Länder und Verbände können bis zum 9. November Stellung nehmen.
Worum es beim Gebäudetyp E geht
Kern des Entwurfs ist eine Änderung im Bauvertragsrecht des BGB. Bauherren und Bauunternehmen sollen künftig ausdrücklich vereinbaren können, dass ein einfacherer Basisstandard gilt. Wer die konkreten gesetzlichen Vorgaben einhält, soll damit grundsätzlich auf der sicheren Seite sein, auch wenn darüber hinausgehende Normen nicht erfüllt werden.
Bisher kann schon eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik als Baumangel gelten. Das führt in der Praxis häufig dazu, dass besonders aufwendig geplant und gebaut wird, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Was sich ändert und was bleibt
Die Vereinbarung ist freiwillig. Ohne sie gelten die bisherigen Regeln weiter. Verbindlich bleiben die Vorgaben der Landesbauordnungen, etwa zu Brandschutz, Belüftung und Belichtung, ebenso die Standsicherheit. Spielraum gibt es vor allem bei Komfortmerkmalen, zum Beispiel beim Trittschallschutz, bei Deckenhöhen oder bei der Ausstattung.
Erfahrungen aus Pilotprojekten deuten auf Einsparungen von etwa 10 bis 15 Prozent bei den Baukosten hin. Verbände der Wohnungswirtschaft kritisieren allerdings, dass das Modell nur bei ausdrücklicher Vereinbarung greift und mietrechtliche Fragen offen bleiben. In Kraft treten könnte das Gesetz nach derzeitigem Stand frühestens Mitte 2027. Zuvor müssen sich noch Kabinett, Bundestag und Bundesrat damit befassen.
Hamburg erprobt bereits einen eigenen Standard
In Hamburg wird kostengünstigeres Bauen schon praktisch getestet. Mit dem Hamburg-Standard will die Stadt die Baukosten im Wohnungsneubau um bis zu ein Drittel senken. In Pilotprojekten in allen sieben Bezirken entstehen rund 1.200 Wohnungen, unter anderem mit einfachen Gebäudeformen, vorgefertigten Bauteilen oder dem Verzicht auf Keller und Aufzüge.
Einfach und nachhaltig bauen ist kein Widerspruch
Einfacher zu bauen heißt nicht automatisch, weniger nachhaltig zu bauen. Weniger Material und eine schlankere Haustechnik können sich auch positiv auf die Ökobilanz eines Gebäudes auswirken. Wichtig ist, dass Bauherren genau wissen, auf welche Standards sie verzichten.
Energieeffizienz und Förderung sind davon getrennt zu betrachten: Wer eine KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau oder das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude anstrebt, muss deren Anforderungen weiterhin vollständig erfüllen.
Wir begleiten Ihr Bauvorhaben
Als Energieeffizienz-Experten und QNG-Auditoren beraten wir Bauherren in Hamburg und im Kreis Pinneberg dabei, Kosten, Effizienz und Nachhaltigkeit sinnvoll gegeneinander abzuwägen. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite Nachhaltiger Neubau. Da der Gebäudetyp E vor allem das Vertragsrecht betrifft, empfehlen wir, Bauverträge im Zweifel anwaltlich prüfen zu lassen.
Stand: 2. November 2026. Weitere Informationen: BMWSB: Gebäudetyp E