Spekulationsfrist bleibt vorerst: Was Eigentümer jetzt wissen sollten

Historische Wohn- und Speicherhäuser am Nikolaifleet in Hamburg

Worum es ging

Wer eine vermietete oder nicht selbst genutzte Immobilie nach mehr als zehn Jahren verkauft, zahlt auf den Gewinn bisher keine Einkommensteuer. Der Finanzausschuss des Bundesrats hatte Anfang Oktober empfohlen, diese sogenannte Spekulationsfrist im Zuge des geplanten Einkommensteuerreformgesetzes 2027 abzuschaffen. Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien im Privatvermögen wären dann unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig gewesen.

Bundesrat übernimmt die Empfehlung nicht

In seiner Sitzung am 16. Oktober 2026 hat der Bundesrat die Abschaffung der Zehnjahresfrist nicht in seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf aufgenommen. Auch der Entwurf der Bundesregierung sieht keine Änderung vor. Bereits am 8. Oktober hatte der Bundestag einen Gesetzentwurf der Grünen mit demselben Ziel abgelehnt. Nach heutigem Stand bleibt es also bei der bisherigen Regelung.

Auch Selbstnutzer wären betroffen gewesen

Die Empfehlung des Ausschusses sah außerdem strengere Regeln für selbst genutzte Immobilien vor. Steuerfrei wäre ein Verkauf nur noch nach ausschließlicher Eigennutzung oder nach mindestens 36 Monaten durchgehender Eigennutzung geblieben. Auch dieser Vorschlag ist mit der Entscheidung des Bundesrats vorerst vom Tisch.

Ist das Thema damit erledigt?

Nicht ganz. Das Gesetzgebungsverfahren läuft weiter: Der Finanzausschuss des Bundestags befasst sich am 4. November 2026 in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf, danach entscheidet der Bundesrat noch einmal abschließend. Bis dahin sind Änderungen grundsätzlich möglich. Wir behalten die Entwicklung für Sie im Blick.

Was das für Eigentümer in Hamburg und Umgebung bedeutet

In Hamburg und im Umland sind die Immobilienpreise über viele Jahre deutlich gestiegen. Wer seine Immobilie länger als zehn Jahre hält, kann den Wertzuwachs nach aktuellem Stand weiterhin steuerfrei realisieren. Für Vermieter, Erben und Kapitalanleger, die einen Verkauf planen, ändert sich derzeit nichts.

Ob ein Verkauf vor oder nach Ablauf der Frist sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater geklärt werden. Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Immobilie heute wert ist, unterstützen wir Sie gern mit einer kostenlosen Immobilienbewertung.

Stand: 26. Oktober 2026. Weitere Informationen: Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats, Drucksache 507/1/26 (PDF)

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